Die Volksanwaltschaft ist nach Art 148a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auch zur Überprüfung der Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Bundesverwaltung zuständig und hat dazu
- den Ort einer Freiheitsentziehung zu besuchen und zu überprüfen
- das Verhalten der zur Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe zu beobachten und begleitend zu überprüfen
- für Menschen mit Behinderungen bestimmte Einrichtungen und Programme zu überprüfen bzw. zu besuchen
Zu diesem Zweck hat die Volksanwaltschaft bundesweit sechs Kommissionen mit 50 nebenberuflichen Mitgliedern gebildet, die staatliche und private Einrichtungen überprüfen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann. Des Weiteren werden Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen besucht bzw. überprüft.
Mit 1.7.2021 hat eine Neubestellung von drei Kommissionsleitungen sowie der Hälfte der Kommissionsmitglieder für drei bzw. sechs Jahre zu erfolgen.
Die Volksanwaltschaft hat die Ausschreibungen für Kommissionsleitungen (Ende der Bewerbungsfrist: 12.2.2021) und Kommissionsmitglieder (Ende der Bewerbungsfrist: 5.3.2021) mit der Bitte um Kundmachung übermittelt.
Während bei den Kommissionsleitungen Führungskompetenzen erwartet werden, sind bei den Kommissionsmitgliedern Fachkenntnisse und Fähigkeiten aus folgenden Gebieten erwünscht:
- Medizin, insbesondere Allgemeinmedizin
- forensische Medizin
- (klinische) Psychologie
- Neurologie/Psychiatrie
- Frauenheilkunde
- Pflege, Pflegewissenschaft
- Sozialarbeit
- Sonder- und Heilpädagogik
- gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- Bauwesen und Bautechnik
- Rechtswissenschaft bzw. –beratung
- Unternehmensberatung
Grundkenntnisse in menschenrechtlich relevanten Themen werden in jedem Fall vorausgesetzt.
Weitere Details können Sie den Ausschreibungsunterlagen entnehmen. Diese können Sie hier laden: Ausschreibung: Vier Kommissionsleitungen und Ausschreibung: Mitgliedschaft in Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft