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Gerichtssachverständige Landesverband Steiermark und Kärnten

Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Landesverband Steiermark und Kärnten

Nomenklatur-Erlass 2025

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Mit dem Nomenklatur-Erlass des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) vom 3.7.2025 erfolgen punktuelle Änderungen der Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung sowie der Sprachenliste der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste. Diese sind Ergebnis der Evaluierung zahlreicher in den letzten Jahren erstatteter Änderungs- und Klarstellungsvorschläge des Hauptverbandes durch das BMJ.

Der Erlass bringt folgende Änderungen:

  1. ) Neueröffnung von Fachgebieten in der Fachgruppe 10.00 „Gesundheit“
    a) Neu eröffnet wird das Fachgebiet „Hebamme (Geburtshilfe)“. Derzeit mit der Einschränkung „nur für: Geburtshilfe“ (oder mit inhaltlich entsprechender Formulierung der Einschränkung) im Fachgebiet 02.06 „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ eingetragene Sachverständige, deren Beruf nicht Ärztin oder Arzt ist, sind in das neue Fachgebiet „Hebamme (Geburtshilfe)“ zu transferieren und dort ohne Einschränkung einzutragen.

    b) Neueröffnung des Fachgebiets „Hörgeräte“.
    Bislang mit der Einschränkung „nur für: Hörakustik“ (oder mit inhaltlich entsprechender Formulierung der Einschränkung) im Fachgebiet 60.05 „Medizinische Instrumente, Geräte“ eingetragene Sachverständige sind in dieses neue Fachgebiet zu transferieren und dort ohne Spezialisierung einzutragen. Bislang mit der Spezialisierung „insbesondere für: Hörakustik“ (oder mit inhaltlich entsprechender Formulierung der Einschränkung) im Fachgebiet 60.05 „Medizinische Instrumente, Geräte“ eingetragene Sachverständige sind zusätzlich auch im neuen Fachgebiet „Hörgeräte“ in der Fachgruppe „Gesundheit“, dort jedoch ohne Spezialisierung, einzutragen.
     
  2. ) Neueröffnung des Fachgebiets „Dach- und Fassadenbegrünung“ in der Fachgruppe 30.00 „Pflanzen (Aufzucht, Produkte, Wertermittlung)“
    Bislang mit der Spezialisierung „Dach- und Fassadenbegrünung“ (oder mit inhaltlich entsprechender Formulierung der Einschränkung) im Fachgebiet 30.15 „Gartengestaltung, Grünflächengestaltung (inkl. Friedhofsgärtnereien)“ eingetragene Sachverständige sind zusätzlich auch im neuen Fachgebiet „Dach-  und Fassadenbegrünung“, dort jedoch ohne Spezialisierung, einzutragen.
     
  3. ) Teilung des Fachgebiets 39.11 „Möbeltischlerarbeiten, Kunsttischlerarbeiten, Möbelerzeugnisse, Möbelhandel“ in die Fachgebiete
    • „Möbeltischlerarbeiten, Möbelerzeugnisse, Möbelhandel“ und
    • „Kunsttischlerarbeiten; Restaurieren von Möbeln“
       
  4. ) Umbenennung der Fachgruppe 92.00 in „Steuerwesen, Rechnungswesen, Unternehmensberichterstattung, Wettbewerbsökonomie“ und Eröffnung des neuen Fachgebiets „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ in dieser Fachgruppe
     
  5. ) Zusammenlegung der Fachgebiete 04.60 „Marktforschung, Meinungsforschung (für Psychologen)“ und 81.90 „Marktforschung, Meinungsforschung“ im Fachgebiet 81.90 „Marktforschung, Meinungsforschung“
     
  6. ) Auflassung des Fachgebiets 94.80 „Bewertung sonstiger Immobilien“
     
  7. ) Weiters wird die Bezeichnung mehrerer Fachgebiete im Hinblick auf technische Entwicklungen aktualisiert. Inhaltliche Änderungen oder Änderungen des Zertifizierungsumfangs sind damit nicht verbunden.
     
  8. ) Möglichkeit zur Eintragung der Befähigung zum Schriftdolmetschen als Spezialisierung für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher

Der Erlass tritt mit 1. Oktober 2025 in Wirksamkeit und ist für alle ab diesem Zeitpunkt vorzunehmenden Eintragungen in der Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste - unabhängig vom Datum der Antragstellung - anzuwenden.

Den vollständigen Text des Erlasses können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Es wird allen Sachverständigen empfohlen, unter der Adresse www.sdgliste.justiz.gv.at ihre Eintragung in der Liste abzufragen, um allfällige Veränderungen zu erkennen. Die neue Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung ist dort ebenfalls wiedergegeben.