Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Landesverband Steiermark und Kärnten

Nomenklatur-Erlass 2017 mit 1.4.2017 in Kraft getreten

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Mit dem Nomenklatur-Erlass vom 10.3.2017 wird die Fachgruppen- und Fachgebiets-Einteilung für Gerichtssachverständige im Bereich der Medizin an die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) angepasst. In einigen anderen Fachgruppen und Fachgebieten erfolgen Anpassungen aufgrund von Anregungen des Hauptverbandes. Im Bereich der Sachverständigen für Kartellangelegenheiten wird ein neues Fachgebiet „Wettbewerbsökonomie“ geschaffen. Schließlich werden in der Praxis aufgetretene Fragen im Bereich der Fachgruppe Psychologie klargestellt.

 

Die Änderungen betreffen folgende Fachgruppen:

02        Medizin

04        Psychologie

08        Kriminologie, Schriftfach, Chiffrierwesen

10        Gesundheit

17        Verkehr, Fahrzeugtechnik

30        Pflanzen

60        Maschinen, Anlagen, Geräte, Instrumente

68        Informationstechnik

72        Bauwesen

92        Steuerwesen, Rechnungswesen

 

Der Erlass ist mit 1. April 2017 in Wirksamkeit getreten und für alle ab diesem Zeitpunkt vorzunehmenden Eintragungen in der SDG-Liste - unabhängig vom Datum der Antragstellung - anzuwenden.

Den Erlasstext können Sie als PDF-Datei herunterladen: Nomenklatur-Erlass 2017

Die Sachverständigen- und Dolmetscherliste finden Sie unter: sdgliste.justiz.gv.at

Es wird allen Sachverständigen dringend empfohlen, unter der Adresse sdgliste.justiz.gv.at ihre Eintragung in der Liste abzufragen, um allfällige Veränderungen zu erkennen. Die neue Fachgruppen- und Fachgebietseinteilung ist dort ebenfalls wiedergegeben. Sollten Details der Eintragung als nicht sachgerecht empfunden werden, wäre das Einvernehmen mit dem zuständigen Präsidenten oder der Präsidentin des Gerichtshofs herzustellen. 

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