Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Landesverband Steiermark und Kärnten

Neue Gerichtsgebühren für Anträge auf Zertifizierung und Rezertifizierung

Im Zuge der allgemeinen Erhöhung der Gerichtsgebühren mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz vom 26. 3. 2025, BGBl. II Nr. 51/2025, wurden auch die Gebühren für Anträge um Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste oder um Rezertifizierung (§§ 4, 6 SDG)  angehoben.

Diese betragen gemäß Tarifpost 14 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) seit 1.4.2025 jeweils EUR 78,--. 

 

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