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Gerichtssachverständige Landesverband Steiermark und Kärnten

Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Landesverband Steiermark und Kärnten

Neue Gerichtsgebühren für Anträge auf Zertifizierung und Rezertifizierung

Mit 1. August 2026 wurden die festen Gerichtsgebühren in Österreich angepasst. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI), an den die Gerichtsgebühren gesetzlich gekoppelt sind. Sobald sich der VPI gegenüber der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent verändert, ist eine Neufestsetzung der Gebühren laut § 31a Gerichtsgebührengesetz verpflichtend vorgesehen. Diese Schwelle wurde mit dem im Mai veröffentlichten endgültigen Verbraucherpreisindex für März 2026 überschritten. Die festen Gerichtsgebühren haben sich daher mit 1. August 2026 um 5,71 Prozent erhöht.

Dies hat auch eine Anhebung der Gebühren für Anträge um Eintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste oder um Rezertifizierung (§§ 4, 6 SDG) zur Folge.

Diese betragen gemäß Tarifpost 14 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) seit 1.8.2026 jeweils EUR 82,--