Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen (BGBl II 2006/252) wurden aufgrund der Anpassungsbestimmung des § 31a Gerichtsgebührengesetz – GGG auch für Sachverständige oder Anwärter relevante Gebührensätze mit Wirksamkeit vom 1.8.2006 wie folgt erhöht:
- Antrag um Eintragung Zusatzeintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste oder um Rezertifizierung (§§ 4, 6 SDG): von 43 € auf 47 €
- Zusatzeintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste gemäß § 3a Abs 5 SDG: im ersten Kalenderjahr von 150 € auf 165 €; in jedem weiteren Kalenderjahr von 30 € auf 33 €