Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs

Landesverband Steiermark und Kärnten

Gerichtsgebühren erhöht

Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen (BGBl II 2006/252) wurden aufgrund der Anpassungsbestimmung des § 31a Gerichtsgebührengesetz – GGG auch für Sachverständige oder Anwärter relevante Gebührensätze mit Wirksamkeit vom 1.8.2006 wie folgt erhöht: 

 

  • Antrag um Eintragung Zusatzeintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste oder um Rezertifizierung (§§ 4, 6 SDG): von 43 € auf 47 €
  • Zusatzeintragung in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste gemäß § 3a Abs 5 SDG: im ersten Kalenderjahr von 150 € auf 165 €; in jedem weiteren Kalenderjahr von 30 € auf 33 €

 

 

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